Wasserschaden
Hausratversicherung
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Wasserschaden
Bei einem Wasserschaden zahlt in der Regel die Hausratversicherung. Zu den h?ufigsten Schadensf?llen im Haushalt z?hlt der Wasserschaden. Ein Leck in der Heizungsanlage oder Wasserleitungen, falsch angeschlossene Waschmaschinen oder Geschirrsp?ler, ein Leck im Wasserbett oder ein Leck im Aquarium k?nnen schon einen gro?en Wasserschaden hervorrufen.
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Wasserschaden begrenzen?
Im Schadensfall sollten Sie unverz?glich den Wasserschaden begrenzen. D.h., sofort den Haupthahn schlie?en, den Strom oder die Heizung abstellen. Dann sollten Sie unverz?glich das Wasser absch?pfen und f?r Frischluft sorgen, damit das Mobiliar oder die W?nde nicht schimmeln. Sind W?nde oder Fu?b?den betroffen sollten Sie, wenn Sie Ihre Hausratversicherung informiert haben, einen Maler oder Malerbetrieb aus Magdeburg?oder Umgebung beauftragen f?r die Malerarbeiten ein Kostenvoranschlag f?r die Versicherung zu erstellen. Bei der Auswahl eines Malerfachbetrieb sollten Sie darauf achten, das der Malerbetrieb Mitglied einer Malerinnung oder Mitglied im Fachverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz - Landesinnungsverband des Maler- und Lackiererhandwerks Sachsen-Anhalt (kurz LIV Sachsen-Anhalt) ist.